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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: hgbhgb Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist ein Hauptbestandteil des Handelsrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und wird daher gerne als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das Handelsrecht setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern. Daneben sind die wichtigsten Regelungen für die Gesellschaftsformen der OHG und der KG geregelt. Die stille Gesellschaft hat nur geringe praktische Bedeutung. Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichte. Weiterhin bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht. |
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